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Erstberatung

Notarbereich

Ihr Notariat in Eckernförde für private und geschäftliche Anliegen

Notarbereich

Zahlreiche Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bzw. Beglaubigung. Ein bedeutender Schwerpunkt unserer Sozietät ist daher der Notarbereich. Vier unserer Rechtsanwälte sind gleichzeitig Notare. Sie sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften.

Zahlreiche Rechtsgeschäfte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bzw. Beglaubigung. Ein bedeutender Schwerpunkt unserer Sozietät ist daher der Notarbereich. Vier unserer Rechtsanwälte sind gleichzeitig Notare. Sie sind zuständig für Beurkundungen jeder Art sowie für die Beglaubigung von Unterschriften, Handzeichen und Abschriften.

Daneben beraten und vertreten wir Sie in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, können als Schiedsrichter tätig sein, Eide abnehmen, Bescheinigungen ausstellen und Wertpapiere verwahren. Ferner erstellen wir Vermögensverzeichnisse und vermitteln bei Nachlass- und Gesamtgutauseinandersetzungen.

Der Notar unparteiischer Betreuer der Beteiligten

In seinem Amt ist der Notar unparteiischer Betreuer der Beteiligten, Richtschnur für seine Arbeit sind ausschließlich Recht und Gesetz. Der Notar hat bei der notariellen Amtsausübung nicht allein die Interessen einer Partei im Auge zu behalten, sondern hat sich als Mittler zwischen den Beteiligten strikt neutral zu verhalten. So muss er etwa bei einem Grundstückskaufvertrag beide Seiten auf die Konsequenzen der Vertragsbestimmungen aufmerksam machen. Der Notar hat unter Umständen seine Amtstätigkeit zu versagen, wenn die gestellten Anforderungen mit seinen Amtspflichten nicht zu vereinbaren sind. Über alle Angelegenheiten, die dem Notar im Rahmen seiner Berufsausübung bekannt werden, hat er Verschwiegenheit gegen jedermann zu bewahren und diese Verschwiegenheit auch den bei ihm beschäftigten Personen zur Pflicht zu machen.

Grundstückskaufverträge, Testamente und Erbverträge, Anmeldungen zum Handelsregister

Unsere Notare stehen insbesondere für folgende Amtstätigkeiten zur Verfügung:

  • Grundstücksgeschäfte (insbes. Grundstückskaufverträge, Grundschuldbestellungen, Bewilligung und Löschung von Dienstbarkeiten wie Wohnrecht oder Nießbrauchsrecht)
  • Schenkungen
  • Testamente und Erbverträge
  • Gründung einer Aktiengesellschaft oder GmbH
  • Gesellschaftsverträge von Personengesellschaften
  • Übertragung von Geschäftsanteilen
  • Anmeldungen zum Handelsregister, Vereinsregister usw.
  • Vollmachten, insbesondere General- und Vorsorgevollmachten sowie Genehmigungen

Persönliche Beratung

Jedes rechtliche Anliegen ist so individuell wie die Menschen dahinter. Unsere Rechtsanwälte und Notare nehmen sich Zeit für Ihre Fragen und entwickeln gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung.

Montag bis Freitag, 09:00–17:00 Uhr


Kontakt aufnehmen

Diese Sozien sind als Notare / Notarin tätig:

Dr. Jens Oesterreich

Rechtsanwalt und Notar

Far far away, behind the word mountains, far from the countries Vokalia and Consonantia, there live the blind texts. Separated they live in Bookmarks.

Sönke Rath-Hansen

Rechtsanwalt und Notar

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Kim Maurice Rohde

Rechtsanwalt und Notar

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Anne Altmann

Rechtsanwältin und Notarin

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