Strafverteidigung
Unsere Vertretung im Strafrecht umfasst die Tätigkeit vor Polizei, Staatsanwaltschaft und dem Strafgericht. Bereits im Vorfeld von Ermittlungen ist es ratsam, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bevor man sich als Beschuldigter unbedarft zur Sache einlässt. Erklärungen gegenüber der Polizei sind ohne Kenntnis der Rechtslage insbesondere dann, wenn der Vorwurf nicht völlig abwegig ist, in den seltensten Fällen geeignet, zur Einstellung des Verfahrens beizutragen. Dagegen darf einem Beschuldigten sein vollumfängliches Schweigen und die Berufung auf seinen Anwalt nie belastend ausgelegt werden. Wenn Sie uns mit Ihrer Verteidigung beauftragen, beantragen wir für Sie zunächst Akteneinsicht, um uns ein vollständiges Bild über das Zustandekommen des Vorwurfs und die bereits erfolgten Ermittlungsmaßnahmen verschaffen zu können.
Geschädigtenvertretung
Auch als Opfer einer Straftat können Sie sich eines anwaltlichen Beistands bedienen. Dies ist zum Teil auch geboten, um Entschädigungsforderungen Nachdruck zu verleihen. Wir erstatten für Sie berechtigte Strafanzeigen und helfen der Staatsanwaltschaft bei ihren Ermittlungen, um hier eine Ausgangsbasis für zivilrechtliche Forderungen zu schaffen. In Strafprozessen unterstützen wir Sie in Form eines Nebenklagevertreters oder auch als Zeugenbeistand




